Auch in diesem Winter hält die Schwimmabteilung in diesem Winter ein Kursangebot für Sie bereit. Ort der Schwimm- und Kursaktivitäten ist die Kleinschwimmhalle Borth. Diese wurde vom Trägerverein „Wasserfreunde Rheinberg e.V.“ aufwendig renoviert (http://www.wasserfreunde-rheinberg.de).
Der Aquafitness-Kurs findet jeweils montags in der Zeit von 19.00 h bis 19.45 h statt.
Kursleiterin ist Frau Evelyn Simeth.
Kurszeitraum: 02.10. bis 18.12.2017 = 12 Stunden
Kosten: 36,00 EUR
Überweisung nach Erhalt der Anmeldebestätigung.
Bitte wenden Sie sich zur Kurs-Anmeldung an die Geschäftsstelle.
Liebe Mitglieder,
auf Grund der vielversprechenden Wetterprognose findet das Candlelight-Schwimmen wie geplant am heutigen Freitag, 25.08.2017, ab 21h statt.
1000 Kerzen... Ein stiller See... Musik... ... das Sommernachtserlebnis.
Wir weisen nochmals darauf hin:
Die Veranstaltung ist nur für Mitglieder der Schwimmabteilung des SV Budberg. Die Gästeregelung ist an diesem Abend außer Kraft gesetzt.
Aus Sicherheitsgründen
- sind alkoholische Getränke im Freibad nicht erlaubt.
- müssen Jugendliche unter 16 Jahren in Begleitung der Erziehungsberechtigten sein.
- dürfen Jugendliche von 16-17 Jahren nur bis 24h an der Veranstaltung teilnehmen.
Wir freuen uns auf Sie und wünschen Ihnen schon jetzt einen schönen und entspannten Abend am See.
Wir suchen eine/n qualifizierte Trainer(in) bzw. Übungsleiter(in)
- für diverse Schwimmkurse für Kinder (Alter 4-10 Jahre)
Die Kurse sollten in der Schwimmhalle Rheinberg-Borth ab Mitte September 2017 bis Mitte Mai 2018 stattfinden.
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung an:
SVB Schwimmabteilung
Geschäftsstelle Angelika Hollon
E-Mail:
Telefon: 02843/9090994
Wir weisen eindringlich darauf hin, dass der Rettungsweg am Clubhaus keinesfalls zugeparkt werden darf: Der Weg dient im Notfall der schnellen Hilfe für Sie, Ihr Kind oder Ihren (Sport-)Partner.
Im Notfall entscheiden aber oft Sekunden über Leben und...
Der Rettungsweg ist daher unter allen Umständen freizuhalten, insbesondere das Parken an der Böschung ist unter keinen Umständen erlaubt.
Weiterlesen: Der Rettungsweg ist unbedingt stets freizuhalten!
Wir machen darauf aufmerksam, dass das Verleihen des Mitgliedbändchens an fremde Personen, um diesen den Zutritt zum Schwimmbad zu ermöglichen, strengstens untersagt ist.
In der Vergangenheit wurde leider festgestellt, dass Nichtmitglieder mit ausgeliehenen Bändchen das Schwimmbad betreten.