Stand: 02.2016 (Nach Beschluss der JHV 16.02.2016)
Ab 2017 gilt bis auf Weiteres folgende Beitragsordnung: | |
1. Einlage je Mitgliedseinheit (d.h. je Familie bzw. je alleinstehende Person) | EUR 10,00 |
Für Familien gilt: | |
2. Verlorener Baukostenzuschuß je Familie (Anteil an der Finanzierung der geschaffenen Anlagen und Rücklagen der Abteilung) | EUR 80,00 |
2a. Sonderbaustein ab 1998 | EUR 10,00 |
3. Jahresbeitrag je Familie einschließlich der Kinder unter 18 Jahre | EUR 100,00 |
3a. Jahresbeitrag für jedes im Haushalt lebende Kind, daß bis zum 31. Dez. des Vorjahres das 18. Lebensjahr vollendet hat. | EUR 50,00 |
Für Einzelmitglieder gilt: | |
4. Verlorener Baukostenzuschuß je Einzelmitglied | EUR 40,00 |
4a. Sonderbaustein ab 1998 | EUR 10,00 |
5. Der Jahresbeitrag für Einzelmitglieder beträgt | EUR 50,00 |
Für Alleinerziehende mit Kindern gilt 3. und 3 a., wobei ein Kind über 18 Jahre beitragsfrei bleibt. Der Jahresbeitrag ist jeweils am 1. April des Jahres zahlbar. |
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Gebührenordnung |
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Strafgebühren für das Verleihen von Bändchen (nach Bändcheneinzug) |
EUR 23,00 |
Verwaltungsaufwand für fehlende Einzugsermächtigung | EUR 10,00 |
Mahngebühren für verspätete Zahlung | EUR 10,00 |
Verwaltungsaufwand für Nachforschung bei fehlender Änderungsmitteilung der Adresse, Bankverbindung o.ä. | EUR 10,00 |
Gebühr / Kostenersatz für verlorenes Mitgliedsband | EUR 15,00 |