§ 1 Zweck

Dieses Freibad und seine Anlagen sind durch die tatkräftige Mitarbeit unserer Mitglieder und ihrer Opfer an Freizeit und Geld geschaffen worden. Das Bad nutzt mit seinen Anlagen ausschließlich der Erholung und der sportlichen Betätigung der Mitglieder. Die Badeordnung dient der Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit unseres Freibades. Die Badeordnung ist für alle Besucher verbindlich.

§ 2 Eintritt und Aufenthalt

Unser vereinseigenes Bad ist kein öffentlicher Badestrand. Nur Mitglieder sowie deren im Aufnahmeantrag genannten Kinder haben Zutritt gegen Vorzeigen der Mitgliedsmarken. Kinder unter 10 Jahren dürfen nur in Begleitung einer Aufsichtsperson eintreten und baden.

Personen, die mit ansteckenden Krankheiten, Hautkrankheiten, Geschlechtskrankheiten oder offenen Wunden behaftet sind, sowie offensichtlich Betrunkene dürfen das Bad nicht betreten. Während des Aufenthaltes im Bad ist die Mitgliedsmarke von den Mitgliedern und deren Kinder (vom 10. Lebensjahr an) am Handgelenk zu tragen.

Mitglieder und Gäste dürfen nur nach Ermessen der Badaufsicht am Badebetrieb teilnehmen. Die Gäste erklären ihren Haftungsverzicht auf dem dafür vorgesehenen Formular. Gäste dürfen nur in Begleitung eines verantwortlichen Mitgliedes (Mindestalter 18 Jahre) das Bad betreten.

Das Freibad darf nur auf den dafür bezeichneten Zugangswegen betreten und verlassen werden. Fahrräder und Kraftfahrzeuge sind außerhalb der Anlage auf den dafür freigegebenen Plätzen abzustellen. Die Rettungswege sind dabei freizuhalten.

§ 3 Badezeiten

Dauer der Badesaison: In der Regel vom 15. Mai bis 15. September.

Das Bad ist in der Saison von 06.00 Uhr bis 22.00 Uhr zugänglich. Außerhalb der Saison und der Badezeit ist das Betreten des Bades nicht gestattet.

Der neben der Aufsichtsplattform gehisste SVB-Wimpel besagt, dass eine Badaufsicht anwesend ist.

§ 4 Pflichten der Mitglieder und Gäste

Mitglieder und Gäste haben alles zu unterlassen, was den guten Sitten sowie der Aufrechterhaltung der Sicherheit, Ruhe und Ordnung zuwiderläuft. Für Garderobe und Wertgegenstände übernimmt die Abteilung keine Haftung.

Alle Einrichtungen, einschließlich der Toiletten und Umkleidekabinen, sind pfleglich zu behandeln und sauber zu halten. Jede Beschädigung und Verunreinigung verpflichtet zu Schadenersatz. Seife darf weder beim Duschen noch beim Baden benutzt werden. Festgestellte Mängel und Schäden sind umgehen dem Aufsichtspersonal zu melden. Papier und Abfälle gehören in die dafür aufgestellten Behälter. Jedes Mitglied und alle Gäste sind für die Sauberkeit ihres Liegeplatzes verantwortlich.

Nicht gestattet ist:

  1. Jede Art von Ruhestörung, wie der Betrieb von Musikwiedergabgeräten, das Spielen von Musikinstrumenten, lauter Lärm und dergleichen.
  2. Das Überklettern der Zäune und Betreten der Nachbargrundstücke.
  3. Das Wegwerfen von Glas und sonstigen scharfen Gegenständen.
  4. Das Mitbringen von Hunden.
  5. Die zweckwidrige Benutzung der Rettungsgeräte (Boote, Ringe, Leinen, Bälle usw.) und der Absperreinrichtung.
  6. Das Mitbringen und der Genuss von alkoholischen Getränken.
  7. Das Zelten im Freibadgelände.

Für Bewegungsspiele ist die Spielwiese zu benutzen. Hierbei ist auf die anderen Besucher, vor allem auf Kinder, besonders Rücksicht zu nehmen.

§ 5 Sicherheit und Verhalten im Bad

Das Betreten der Freibadanlage, die Benutzung des Bades und der aufgestellten Geräte geschieht auf eigene Gefahr jedes Mitgliedes und Gastes. Die Schwimmabteilung übernimmt keine Haftung für Verlust, Schäden, die durch Selbstverschulden, Verschulden anderer Personen oder Nichtbefolgung der Anordnung entstehen.

Der See ist bis zu 12 m tief. Sein Ufer und die Flachwasserzone fallen zum Teil steil ab. Nichtschwimmer und Kleinkinder dürfen nur in den für sie bezeichneten und abgesperrten Bereichen (vorzugsweise im Lehrschwimmbecken) baden. Die Markierungen der Freibadgrenzen dürfen nicht überschwommen werden.

Den Bereich „Nur für Schwimmer" ( Schwimmer = Bronzeabzeichen) dürfen Nichtschwimmer auch nicht mit Hilfsmitteln (Luftmatratzen usw.) oder Begleitern zum Baden benutzen. Lediglich die 50 Meter Bahnen dürfen für Nichtschwimmer zu Übungszwecken unter Aufsicht benutzt werden.

Die Einfassung der Sperrbereiche, die Grenzmarkierung und die Rettungsboote sind keine Spielgeräte. Laufstege dürfen nur von Schwimmern betreten werden.

Wegen der Unterkühlungsgefahr ist das Tauchen in größere Tiefen (über 2 m) zu unterlassen. Aus dem gleichen Grund ist das eigenmächtige Errichten von Sprunganlagen untersagt. Da die Badaufsicht nicht von einem Bade- oder Schwimmeister ausgeübt wird und die Wasseraufsicht nur zu bestimmten Zeiten zur Verfügung steht, ist folgendes zu beachten:

  1. Jeder Besucher hat alles zu vermeiden, was die eigene Sicherheit und die anderer Besucher beeinträchtigt oder gar gefährdet.
  2. Eltern und Personensorgeberechtigte haften für ihre bzw. für die ihnen anvertrauten Kinder und sind für deren Sicherheit selbst verantwortlich.
  3. Jeder badet und benutzt die Anlage auf eigene Gefahr.

§ 6 Befugnisse der Badaufsicht

Das Hausrecht üben namens der Schwimmabteilung der Vorstand und die Badaufsicht aus. Den Anordnungen der Badaufsicht und der Wasseraufsicht sind Folge zu leisten. Personen, die gegen die Badeordnung verstoßen oder Anordnungen trotz Ermahnung nicht befolgen, können des Freibades verwiesen werden. Bei schwerwiegenden Verstößen kann der Vorstand ein zeitliches Badeverbot verhängen. Die Badaufsicht kann bei besonderen Anlässen das Bad vorübergehend schließen.

§ 7 Fundsachen

Kleidungsstücke und Gegenstände, die in den Umkleidekabinen oder im Freibad gefunden werden, sind bei der Badaufsicht abzugeben. Sie werden ausgelegt und, falls sie vom Verlierer nicht innerhalb einer Woche abgeholt werden, als Fundsachen behandelt und am Ende der Saison entsorgt.

§ 8 Haftung

Die Abteilung betreibt i. d. R. weder Leistungssport, noch richtet sie überörtliche Wettkämpfe aus. Aus diesem Grund besteht für die Mitglieder kein Versicherungsschutz bei Sportunfällen. Die Abteilung haftet bei Unfällen nur, wenn diese auf grobe Fahrlässigkeit der Abteilung oder der Badaufsicht zurückzuführen sind. Derartige Schadensfälle sind unverzüglich der Badaufsicht / Vorstand zu melden. Unterlassung oder Verspätung der Anzeige schließen etwaige Schadenersatzansprüche aus.

Alle Mitglieder und Gäste des Bades haften für Schäden, die sie anderen Personen im Freibad zufügen. Die Haftung der Abteilung ist in diesen Fällen ausgeschlossen.

Den Mitgliedern wird daher dringend empfohlen, sich sowohl gegen Unfallrisiko als auch gegen Haftpflichtansprüche durch den Abschluss entsprechender Versicherungen abzusichern.

§ 9 Wünsche und Beschwerden

Wünsche, Beschwerden und Verbesserungen nehmen die Badaufsicht und der Vorstand der Abteilung entgegen.

Unsere Bitte:

Tragen auch Sie durch aktive Mitverantwortung dazu bei, dass unser Familienfreibad das ganze Jahr hindurch eine Stätte der Sicherheit, der Ruhe und Erholung bleibt, in der zu verweilen uns immer wieder Freude bereitet.

Budberg, den 06.07.2010

Der Vorstand

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