Bitte prüfen und vervollständigen Sie alle benötigten Felder!
Da wir nur eine begrenzte Anzahl von Neuanmeldungen aufnehmen können, bekommen Sie nach erfolgter Anmeldung eine Wartenummer von uns zugeschickt. Anhand dieser Nummer können Sie Ihre "Warteposition" auf der Seite Warteliste abfragen.
Beachten Sie dabei bitte unbedingt: Eine Anmeldung liegt nur dann vor, wenn Sie auf den Antrag auf Neumitgliedschaft innerhalb von 4 Wochen ein Antwortschreiben der Geschäftsstelle erhalten haben. Sollten Sie innerhalb von 4 Wochen keine Information erhalten, setzen Sie sich bitte erneut mit der Geschäftstelle in Verbindung. Lediglich der Hinweis auf einen abgeschickten Antrag oder eine Email genügt nicht, um einen Platz auf der Warteliste zu beanspruchen!
Bitte geben Sie im Antragsformular ihre korrekten Angaben ein. Beachten sie bitte ebenfalls unsere Beitragsordnung.
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Informationen zu meiner Person
Informationen zur Familie (bei Familienmitgliedschaft)
Hinweis: Bei Familien und Lebenspartnerschaften im Sinne einer eheähnlichen Gemeinschaft ist der gemeinsame Wohnsitz Voraussetzung zur Anerkennung einer Familienmitgliedschaft.
Bei Lebenspartnerschaften im Sinne einer eheähnlichen Gemeinschaft ist der gemeinsame Wohnsitz Voraussetzung zur Anerkennung einer Familienmitgliedschaft.
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