Kinder (Minderjährige) dürfen nicht in den Schwimmerbereich jenseits der gelben Bojen!
Ausnahmen:
- Kinder unter 10 Jahren dürfen nach Vorlage ihres Jugendschwimmausweises (Bronze) bei der Badaufsicht in Begleitung einer erwachsenen Aufsichtsperson in den Schwimmerbereich.
- Kinder ab 10 Jahren dürfen nach Vorlage ihres Jugendschwimmausweises (Bronze) und eines (Schüler)Ausweises bei der Geschäftsstelle alleine ins Bad und in den Schwimmerbereich. Sie erhalten dafür in der Geschäftsstelle ein eigenes Mitgliedsbändchen.
Die Möglichkeit, die Kleinschwimmhalle in Borth für freies Schwimmen montagsabends zu nutzen, entfällt ab dem 17.04.2023 zwecks anderweitiger Hallenplanung.
Ab Montag, 06.02.2023, können Mitglieder der Schwimmabteilung die Kleinschwimmhalle Borth jeweils montags zum freien Schwimmen nutzen.
Die Umkleiden bitte nur mit Badschlappen betreten – Schuhregale stehen im Eingangsraum vor den Umkleiden. In der Umkleide sollten Sie keine Wertsachen lassen. Bitte tragen Sie sich vor dem Schwimmen in die Anwesenheitsliste ein, die ausliegt.
Falls Sie früh starten möchten, nutzen Sie die Umkleiden nicht zwischen 18.30 Uhr und 18.45 Uhr. In dieser Zeit werden diese von den Schwimmkurskindern genutzt, wobei Mütter in der Herren- und Väter in der Damenumkleide sein können. Bitte deswegen vor 18.30 Uhr oder nach 18.45 Uhr umziehen.
Schauen Sie vor dem Losfahren auf unsere Homepage www.svb-schwimmen.de, falls es kurzfristig zu einem Entfall des freien Schwimmens kommen sollte.
Wie leicht vergisst man in der Alltagshektik, die Schwimmabteilung bei einer Änderung der Bankverbindung, der E-Mail-Adresse oder der Postanschrift zu benachrichtigen.
All diese Änderungen sind kein Problem, wenn unsere Geschäftsstelle darüber informiert wird. Leider erfolgt eine solche Benachrichtigung häufig nicht, was mit unnötigen Kosten und Verwaltungsaufwand für alle Beteiligten verbunden ist. Letztlich sind es die Beiträge aller, von denen die Kosten dann beglichen werden. Das muss ja nicht sein. Daher unsere Bitte an alle Mitglieder:
Wenn sich
- Ihre Bankverbindung,
- Ihre E-Mail-Adresse,
- Ihre Postanschrift,
- Ihre Familienmitgliedschaft bzw. Ihr Familienstand oder
- die Zahl der Kinder im Haushalt
ändert, dann nutzen Sie bitte unser Formular zur Mitgliedsdatenaktualisierung (https://www.svb-schwimmen.de/geschaeftsstelle/aktualisieren.html) und senden Sie uns bei Änderung der Bankverbindung bitte postalisch (!) auch das neue, unterschriebene Einzugsermächtigungs-Formular zu (ebenfalls unter o.a. Link zu finden).
Falls Sie noch Änderungsmitteilungen nachzuholen haben, dann wäre jetzt ein guter Zeitpunkt dafür.
Vielen Dank!
Die Jahreshauptversammlung der Schwimmabteilung findet am 07.02.2023, Beginn 19.30 Uhr, im evangelischen Gemeindehaus, Bischof-Ross-Str. 17a in Budberg, statt.
Eine weitere Einladung erfolgt nicht. Wir freuen uns über zahlreiches Erscheinen.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Versammlung gem. der derzeit gültigen Satzung unabhängig von der Zahl der Erschienenen beschlussfähig ist.
Weiterlesen: Einladung zur Jahreshauptversammlung 2023 der Schwimmabteilung